30 Jahre Jubiläum

Mess- und Abrechnungsdienst

 Mess- und Abrechnungsdienst

BERATUNG + AUSSTATTUNG + SERVICE

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Die Erfassung und Abrechnung der Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkosten durch einen unabhängigen Wärmedienst bedeutet für Sie:
  • Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung
  • Betriebskostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung
  • Zertifizierte Messdienstqualität
  • Mitglied im DEUMESS e.V., einem Zusammenschluss unabhängiger Messdienstunternehmen Deutschlands

Heizkostenabrechnung, warum eigentlich?

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind die Heizkosten einer Liegenschaft nicht pauschal über die Miete umzulegen, sondern "verbrauchsabhängig" abzurechnen.
So regelt es die "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten"; kurz: Heizkostenverordnung (HKVO). Nach HKVO sind die Vermieter verpflichtet ihre Liegenschaften mit Geräten zur Verbrauchserfassung auszustatten. Doch mit der Installation ist es noch nicht getan, schließlich muss exakt abgerechnet werden und das macht dann ein unabhängiger Wärmedienst. Mit uns, dem IGT- Mess- und Abrechnungsdienst, haben Sie hierfür einen erfahrenen und kompetenten Partner.

Beratung

Am Anfang steht eine umfassende Beratung des Gebäudeeigentümers bzw. der Liegenschaftsverwaltung. Hier informieren wir uns zuerst über Ihre Heizungsanlage und Sie über die richtige messtechnische  Ausstattung zur Verbrauchserfassung. Hierfür steht ein umfangreiches Geräteprogramm im Rahmen der Zentralerfassung per Funk zur Auswahl.  


Nach der mit Ihnen abgestimmten Geräteausstattung erhalten Sie von uns ein Angebot über die messtechnische Ausstattung Ihrer Liegenschaft auf Kauf- oder Mietbasis und ein Angebot über den gewünschten Abrechnungsservice.


Ausstattung

Haben Sie uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Liegenschaft erteilt, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung und wir vereinbaren mit Ihnen bzw. Ihren Mietern einen Montagetermin für die Geräteausstattung. Sind z.B. Heizkörper mit Heizkostenverteilern auszurüsten, werden diese manipulationssicher montiert, die zugehörigen Heizkörperdaten und der Einbauort erfasst und daraus eine Dokumentation für die Heizkostenabrechnung erstellt. Das Gleiche gilt auch für alle weiteren Ausstattungen wie Wasser- oder Wärmezähler. Wir verwalten auf dieser Grundlage auch die gesetzlich vorgeschriebenen Eichfristen und übernehmen die geforderten Meldungen ans Eichamt. Auf Wunsch erhält jeder Mieter zusätzlich eine Nutzerdokumentation, die ihn über die Heizkostenabrechnung informiert. 


Service

In einem Betreuungsvertrag zwischen Gebäudeeigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltung und uns werden alle Modalitäten der Abrechnung, wie z.B. Verteilungsschlüssel der Grund- und Verbrauchskosten, der gewünschte Abrechnungszeitraum und -umfang, die Benachrichtigung der Nutzer, die Anzahl der Einzelabrechnungen und einiges mehr, festgelegt. Übrigens besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Hausnebenkostenabrechnung gleich mit von uns durchführen zu lassen. Sie sparen damit Zeit und zusätzliche Kosten.


Ablesung

Am Ende des Abrechnungszeitraumes setzen wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung. In der Regel übernehmen wir die Benachrichtigung Ihrer Mieter und führen die Ablesungen der Geräte durch, das dauert nur wenige Minuten. Die Ablesung erfolgt mit Smartphons, in denen bereits alle Gerätedaten der Liegenschaft und die zugehörigen Ablesewerte des Vorjahres hinterlegt sind. Bereits bei der Eingabe werden die Ablesewerte auf Plausibilität geprüft und so Fehler vermieden, ebenso bei der Übertragung der Daten zur Weiterverarbeitung im Zentralcomputer. Die beleglose Ablesung ist effizient, vermeidet Fehler, spart enorme Mengen an Papier und schont so die Umwelt.


Abrechnung

Parallel dazu erhalten Sie als Gebäudeeigner bzw. Hausverwaltung die Formulare für die Heizkostenaufstellung und die Nutzerliste zugesandt. In diese tragen Sie die Brennstoffkosten, die Heiznebenkosten wie Schornsteinfeger, Wartung etc., Angaben über Mieterwechsel usw. ein und senden die Unterlagen an uns zurück.

Anschließend erstellen wir für Ihre Liegenschaft die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für jeden Mieter.


Sie sehen also, wie einfach kann für Sie die Abrechnung der Wärmeverbrauchskosten, aber auch der Hausnebenkosten  Ihrer Liegenschaft sein. Alle Kosten werden übersichtlich aufgeschlüsselt und kundenfreundlich aufbereitet. Rechtsicherheit und Übersichtlichkeit werden gewährleistet und jeder Mieter bezahlt genau soviel Heizkosten, wie er auch tatsächlich verbraucht.


Haben Sie Fragen, rufen Sie uns doch einfach an. Unsere Mitarbeiter nehmen sich gern für Sie Zeit und helfen Ihnen dabei, die Heizkostenverordnung in Ihrer Liegenschaft entsprechend den gesetzlichen Vorschriften umzusetzen.


Voraussetzung

Abrechnung

Zwei Voraussetzungen sind für eine Abrechnung zu erfüllen.

Durch unsere Firma werden die Verbrauchswerte der Nutzer abgelesen bzw. per Funk ausgelesen

Wir erhalten vom Verwalter bzw. Eigentümer Angaben zu den angefallen Heizkosten, Betriebskosten und eventuelle erfolgtem Nutzerwechsel.

Für die Angabe der Daten erhält der Verwalter bzw. Eigentümer zum Zeitpunkt der Ablesung Unterlagen zugeschickt, welche er ausfüllen muss. Ein Exemplar wird an unsere Firma ausgefüllt zurück geschickt, das zweite Exemplar ist für die eigenen Unterlagen bestimmt.
Hinweise für das Ausfüllen erhalten Sie auf den entsprechenden Seite unserer Homepage.
Weitere Erläuterungen finden Sie auf den entsprechenden Stelle der Kostenaufstellungen oder Nutzerliste.

Abrechnungsbeispiel

Hinsichtlich Abrechnungszeitraum und Abrechnungsform enthält die Heizkostenverordnung keine Vorschriften.

Ein Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr, da in diesem Zeitraum auch jährlich wiederkehrende Kosten wie z.B. die Emissionsmessung oder Wartung anfallen.
Kürze Zeiträume als ein Jahr sind zulässig. Mit der Mietrechtsreform wurden längere Zeiträume als ein Jahr untersagt.

Wenn der Mieter einzelne Posten der Abrechnung kontrollieren will, z.B. den Gesamtverbrauch an Brennstoffen einschließlich der dadurch entstandenen Kosten, steht ihm dies nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu, d.h. der Mieter hat das Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.

Für eine Erklärung gehen Sie bitte an die entsprechende Stelle der Abrechnung.

Einige Tipps zur Reduzierung der Heizkosten

Damit wir es alle schön behaglich haben, verheizen wir Jahr für Jahr in Deutschland 40% unseres Energieaufkommens. Bezogen auf die privaten Haushalte beträgt dieser Anteil über 90%.
Ziel ist es, den Verbrauch an Energie zu verringern, denn Energieeinsparung bedeutet nicht nur Kostensenkung, sondern auch Schonung der natürlichen Ressourcen und Verringerung der Schadstoffemissionen. Unsere Umwelt wird es uns danken, der Geldbeutel ebenfalls.

Verbrauchsverhalten

Das Verbrauchsverhalten der Nutzer hat nachweislich einen hohen Anteil an der Energieeinsparung.

Absenken von 1°C

Sie können rund 6% Heizenergie sparen, wenn sie die Raumtemperatur um nur 1°C absenken.

Freistehender Heizkörper

Ein Heizkörper kann seine Leistung nur dann optimal abgeben, wenn eine gute Luftzirkulation am Heizkörper gewährleistet wird. Vermeiden Sie daher unnötige Wärmestau durch blockierende Möbel oder lange Vorhänge.

Warm anziehen

Die Behaglichkeit vieler Dingen ist abhängig von Alter, Bewegung, Gesundheitszustand aber auch von Bekleidung. Tragen Sie während einer Heizperiode in Ihrer Wohnung nur sommerliche Kleidung, benötigen Sie auch sommerliche Temperaturen und diese kosten Geld. Mit einem leichten Pullover können sie diese Energieverschwendung ganz leicht bis zu 15% verringern.

Stoßlüften

Ein schnelles Lüften ist am wirtschaftlichsten.
Öffnen sie Ihre Fenster für kurze Zeit vollständig.
Wenn die Fenster über längere Zeiträume geöffnet oder gar gekippt sind, entweicht die Warmluft und kalte Luft strömt am Thermostatventil herab. Das "empfindet" Kälte und öffnet voll. Schlimmer könnten Sie Wärme nicht vergeuden!

Ventile schließen

Schließen Sie die Thermostatventile während des Lüftens.

Sind Sie an weiteren Tipps und Informationen interessiert,
rufen Sie uns einfach an oder
senden Sie eine Nachricht an uns.
Wir von IGT stehen Ihnen zur Verfügung.  
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