Beratung
Am Anfang steht eine umfassende Beratung des Gebäudeeigentümers bzw. der Liegenschaftsverwaltung. Hier informieren wir uns zuerst über Ihre Heizungsanlage und Sie über die richtige messtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung. Hierfür steht ein umfangreiches Geräteprogramm im Rahmen der Zentralerfassung per Funk zur Auswahl.
Nach der mit Ihnen abgestimmten Geräteausstattung erhalten Sie von uns ein Angebot über die messtechnische Ausstattung Ihrer Liegenschaft auf Kauf- oder Mietbasis und ein Angebot über den gewünschten Abrechnungsservice.
Ausstattung
Haben Sie uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Liegenschaft erteilt, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung und wir vereinbaren mit Ihnen bzw. Ihren Mietern einen Montagetermin für die Geräteausstattung. Sind z.B. Heizkörper mit Heizkostenverteilern auszurüsten, werden diese manipulationssicher montiert, die zugehörigen Heizkörperdaten und der Einbauort erfasst und daraus eine Dokumentation für die Heizkostenabrechnung erstellt. Das Gleiche gilt auch für alle weiteren Ausstattungen wie Wasser- oder Wärmezähler. Wir verwalten auf dieser Grundlage auch die gesetzlich vorgeschriebenen Eichfristen und übernehmen die geforderten Meldungen ans Eichamt. Auf Wunsch erhält jeder Mieter zusätzlich eine Nutzerdokumentation, die ihn über die Heizkostenabrechnung informiert.
Service
In einem Betreuungsvertrag zwischen Gebäudeeigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltung und uns werden alle Modalitäten der Abrechnung, wie z.B. Verteilungsschlüssel der Grund- und Verbrauchskosten, der gewünschte Abrechnungszeitraum und -umfang, die Benachrichtigung der Nutzer, die Anzahl der Einzelabrechnungen und einiges mehr, festgelegt. Übrigens besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Hausnebenkostenabrechnung gleich mit von uns durchführen zu lassen. Sie sparen damit Zeit und zusätzliche Kosten.
Ablesung
Am Ende des Abrechnungszeitraumes setzen wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung. In der Regel übernehmen wir die Benachrichtigung Ihrer Mieter und führen die Ablesungen der Geräte durch, das dauert nur wenige Minuten. Die Ablesung erfolgt mit Smartphons, in denen bereits alle Gerätedaten der Liegenschaft und die zugehörigen Ablesewerte des Vorjahres hinterlegt sind. Bereits bei der Eingabe werden die Ablesewerte auf Plausibilität geprüft und so Fehler vermieden, ebenso bei der Übertragung der Daten zur Weiterverarbeitung im Zentralcomputer. Die beleglose Ablesung ist effizient, vermeidet Fehler, spart enorme Mengen an Papier und schont so die Umwelt.
Abrechnung
Parallel dazu erhalten Sie als Gebäudeeigner bzw. Hausverwaltung die Formulare für die Heizkostenaufstellung und die Nutzerliste zugesandt. In diese tragen Sie die Brennstoffkosten, die Heiznebenkosten wie Schornsteinfeger, Wartung etc., Angaben über Mieterwechsel usw. ein und senden die Unterlagen an uns zurück.
Anschließend erstellen wir für Ihre Liegenschaft die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für jeden Mieter.
Sie sehen also, wie einfach kann für Sie die Abrechnung der Wärmeverbrauchskosten, aber auch der Hausnebenkosten Ihrer Liegenschaft sein. Alle Kosten werden übersichtlich aufgeschlüsselt und kundenfreundlich aufbereitet. Rechtsicherheit und Übersichtlichkeit werden gewährleistet und jeder Mieter bezahlt genau soviel Heizkosten, wie er auch tatsächlich verbraucht.
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns doch einfach an. Unsere Mitarbeiter nehmen sich gern für Sie Zeit und helfen Ihnen dabei, die Heizkostenverordnung in Ihrer Liegenschaft entsprechend den gesetzlichen Vorschriften umzusetzen.