Seit 5. Januar 2008 gilt für Neu- und Umbauten eine Ausstattungspflicht für Rauchmelder.
Die Rauchmelderpflicht Thüringen gilt für alle Wohnungen, auch für Gartenlauben. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endete zum 31.12.2018
Gefordert sind mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen (Regelung in § 48 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen).
Landesbauverordnungen anderer Länder können abweichen.
§ 46 Absatz 4 der Landesbauordnung Thüringen(ThürBO) regelt nicht explizit die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.
Kompetente Beratung
Ein Beratungsgespräch führen unsere Fachkräfte gerne bei Ihnen zu Hause durch.
Zum Einsatz kommen nur Qualitätsprodukte mit den entsprechenden Zulassungen und einer 10-Jahres-Batterie.
Fachgerechte Montage
Unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Decke montieren die Servicemitarbeiter die Melder mit dem hierfür geeigneten Montagesystem. Nach Abschluss des Einbaus unterziehen die Mitarbeiter den Melder einer Funktionsprüfung nach Herstellerangaben. Der Einbau und die Funktionsprüfung werden protokolliert und im Datenbestand der Liegenschaft gespeichert.
Wartung und Überprüfung nach den gesetzlichen Vorschriften
Enstprechend DIN 14676 erfolgt mindestens einmal im Jahr eine Wartung der Rauchwarnmelder.
Folgende Arbeiten werden durchgeführt:
Idealerweise erfolgt die Wartung der Rauchwarnmelder zusammen mit der Jahresablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern.