Rauchmelder

Rauchmelderservice

RAUCHMELDERPFLICHT

Thüringen

Seit 5. Januar 2008  gilt für Neu- und Umbauten eine Ausstattungspflicht für Rauchmelder.
Die Rauchmelderpflicht Thüringen gilt für alle Wohnungen, auch für Gartenlauben. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endete zum 31.12.2018

  • Wieviele Rauchmelder sind in der Wohnung gefordert?

    Gefordert sind  mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen (Regelung in § 48 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen).

    Landesbauverordnungen anderer Länder können abweichen.

  • Wer ist für die Anbringung und die Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

    § 46 Absatz 4  der Landesbauordnung Thüringen(ThürBO) regelt nicht explizit die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.


Unser Rauchmelderservice bietet Ihnen:

Unsere geschulten Servicemitarbeiter führen die Planung, den Einbau und die Wartung der Melder gemäß DIN 14676 durch.

Kompetente Beratung

Ein Beratungsgespräch führen unsere Fachkräfte gerne bei Ihnen zu Hause durch.

Zum Einsatz kommen nur Qualitätsprodukte mit den entsprechenden Zulassungen und einer 10-Jahres-Batterie.

Fachgerechte Montage

Unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Decke montieren die Servicemitarbeiter die Melder mit dem hierfür geeigneten Montagesystem. Nach Abschluss des Einbaus unterziehen die Mitarbeiter den Melder einer Funktionsprüfung nach Herstellerangaben. Der Einbau und die Funktionsprüfung werden protokolliert und im Datenbestand der Liegenschaft gespeichert.

Wartung und Überprüfung nach den gesetzlichen Vorschriften

Enstprechend DIN 14676 erfolgt mindestens einmal im Jahr eine Wartung der Rauchwarnmelder.

Folgende Arbeiten werden durchgeführt:


  • Sichtprüfung auf Beschädigungen des Rauchwarnmelders und Kontrolle ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind.
  • Der Freiraum um den Montageort des Melders wird geprüft, als auch eine eventuelle Umnutzung des Wohnraumes.
  • Die Funktionsprüfung erfolgt durch drücken der Testtaste. Hierbei prüft der Servicemitarbeiter das akustische Warnsignal und die optische Anzeige des Rauchwarnmelders.
  • Der Mitarbeiter erstellt ein Protokoll der jährliche Wartung. Das Protokoll speichert IGT in den Daten der Liegenschaft.

Idealerweise erfolgt die Wartung der Rauchwarnmelder zusammen mit der Jahresablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern.

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