Kostenaufstellungen und Nutzerliste
Voraussetzung
Abrechnung
Zwei Voraussetzungen sind für eine Abrechnung zu erfüllen.
Durch unsere Firma werden die Verbrauchswerte der Nutzer abgelesen.
Der Verwalter bzw. Eigentümer hat die Aufgabe die Heizkosten, die anderen Betriebskosten und eventuelle Nutzerwechsel anzugeben.
Für die Angabe der Daten erhält der Verwalter bzw. Eigentümer zum Zeitpunkt der Ablesung Unterlagen zugeschickt, welche er ausfüllen muss. Ein Exemplar wird an unsere Firma ausgefüllt zurück geschickt, das zweite Exemplar ist für die eigenen Unterlagen bestimmt.
Hinweise für das Ausfüllen erhalten Sie, wenn Sie die entsprechende Seite unten auswählen.
Für eine Erklärung gehen Sie bitte an die entsprechende Stelle der Kostenaufstellungen oder Nutzerliste.
Abrechnungsbeispiel
Hinsichtlich Abrechnungszeitraum und Abrechnungsform enthält die Heizkostenverordnung keine Vorschriften.
Ein Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr, da in diesem Zeitraum auch jährlich wiederkehrende Kosten wie z.B. die Emissionsmessung oder Wartung anfallen.
Kürze Zeiträume als ein Jahr sind zulässig. Mit der Mietrechtsreform wurden längere Zeiträume als ein Jahr untersagt.
Wenn der Mieter einzelne Posten der Abrechnung kontrollieren will, z.B. den Gesamtverbrauch an Brennstoffen einschließlich der dadurch entstandenen Kosten, steht ihm dies nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu, d.h. der Mieter hat das Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Für eine Erklärung gehen Sie bitte an die entsprechende Stelle der Abrechnung.