Rauchmelderservice
RAUCHMELDERPFLICHT
Thüringen
Seit 5. Januar 2008 gilt für Neu- und Umbauten eine Ausstattungspflicht für Rauchmelder.
Die Rauchmelderpflicht Thüringen gilt für alle Wohnungen, auch für Gartenlauben. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endete zum 31.12.2018
Unser Rauchmelderservice bietet Ihnen:
Unsere geschulten Servicemitarbeiter führen die Planung, den Einbau und die Wartung der Melder gemäß DIN 14676 durch.