Mess- und Abrechnungsdienst
BERATUNG + AUSSTATTUNG + SERVICE
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Die Erfassung und Abrechnung der Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkosten durch einen unabhängigen Wärmedienst bedeutet für Sie:
- Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung
- Betriebskostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung
- Zertifizierte Messdienstqualität
- Mitglied im DEUMESS e.V., einem Zusammenschluss unabhängiger Messdienstunternehmen Deutschlands
Heizkostenabrechnung, warum eigentlich?
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind die Heizkosten einer Liegenschaft nicht pauschal über die Miete umzulegen, sondern "verbrauchsabhängig" abzurechnen.
So regelt es die "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten"; kurz: Heizkostenverordnung (HKVO). Nach HKVO sind die Vermieter verpflichtet ihre Liegenschaften mit Geräten zur Verbrauchserfassung auszustatten. Doch mit der Installation ist es noch nicht getan, schließlich muss exakt abgerechnet werden und das macht dann ein unabhängiger Wärmedienst. Mit uns, dem IGT- Mess- und Abrechnungsdienst, haben Sie hierfür einen erfahrenen und kompetenten Partner.
Voraussetzung
Abrechnung
Zwei Voraussetzungen sind für eine Abrechnung zu erfüllen.
Durch unsere Firma werden die Verbrauchswerte der Nutzer abgelesen bzw. per Funk ausgelesen
Wir erhalten vom Verwalter bzw. Eigentümer Angaben zu den angefallen Heizkosten, Betriebskosten und eventuelle erfolgtem Nutzerwechsel.
Für die Angabe der Daten erhält der Verwalter bzw. Eigentümer zum Zeitpunkt der Ablesung Unterlagen zugeschickt, welche er ausfüllen muss. Ein Exemplar wird an unsere Firma ausgefüllt zurück geschickt, das zweite Exemplar ist für die eigenen Unterlagen bestimmt.
Hinweise für das Ausfüllen erhalten Sie auf den entsprechenden Seite unserer Homepage.
Weitere Erläuterungen finden Sie auf den entsprechenden Stelle der Kostenaufstellungen oder Nutzerliste.
Abrechnungsbeispiel
Hinsichtlich Abrechnungszeitraum und Abrechnungsform enthält die Heizkostenverordnung keine Vorschriften.
Ein Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr, da in diesem Zeitraum auch jährlich wiederkehrende Kosten wie z.B. die Emissionsmessung oder Wartung anfallen.
Kürze Zeiträume als ein Jahr sind zulässig. Mit der Mietrechtsreform wurden längere Zeiträume als ein Jahr untersagt.
Wenn der Mieter einzelne Posten der Abrechnung kontrollieren will, z.B. den Gesamtverbrauch an Brennstoffen einschließlich der dadurch entstandenen Kosten, steht ihm dies nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu, d.h. der Mieter hat das Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Für eine Erklärung gehen Sie bitte an die entsprechende Stelle der Abrechnung.
Einige Tipps zur Reduzierung der Heizkosten
Damit wir es alle schön behaglich haben, verheizen wir Jahr für Jahr in Deutschland 40% unseres Energieaufkommens. Bezogen auf die privaten Haushalte beträgt dieser Anteil über 90%.
Ziel ist es, den Verbrauch an Energie zu verringern, denn Energieeinsparung bedeutet nicht nur Kostensenkung, sondern auch Schonung der natürlichen Ressourcen und Verringerung der Schadstoffemissionen. Unsere Umwelt wird es uns danken, der Geldbeutel ebenfalls.
Verbrauchsverhalten
Das Verbrauchsverhalten der Nutzer hat nachweislich einen hohen Anteil an der Energieeinsparung.
Absenken von 1°C
Sie können rund 6% Heizenergie sparen, wenn sie die Raumtemperatur um nur 1°C absenken.
Freistehender Heizkörper
Ein Heizkörper kann seine Leistung nur dann optimal abgeben, wenn eine gute Luftzirkulation am Heizkörper gewährleistet wird. Vermeiden Sie daher unnötige Wärmestau durch blockierende Möbel oder lange Vorhänge.
Warm anziehen
Die Behaglichkeit vieler Dingen ist abhängig von Alter, Bewegung, Gesundheitszustand aber auch von Bekleidung. Tragen Sie während einer Heizperiode in Ihrer Wohnung nur sommerliche Kleidung, benötigen Sie auch sommerliche Temperaturen und diese kosten Geld. Mit einem leichten Pullover können sie diese Energieverschwendung ganz leicht bis zu 15% verringern.
Stoßlüften
Ein schnelles Lüften ist am wirtschaftlichsten.
Öffnen sie Ihre Fenster für kurze Zeit vollständig.
Wenn die Fenster über längere Zeiträume geöffnet oder gar gekippt sind, entweicht die Warmluft und kalte Luft strömt am Thermostatventil herab. Das "empfindet" Kälte und öffnet voll. Schlimmer könnten Sie Wärme nicht vergeuden!
Öffnen sie Ihre Fenster für kurze Zeit vollständig.
Wenn die Fenster über längere Zeiträume geöffnet oder gar gekippt sind, entweicht die Warmluft und kalte Luft strömt am Thermostatventil herab. Das "empfindet" Kälte und öffnet voll. Schlimmer könnten Sie Wärme nicht vergeuden!
Ventile schließen
Schließen Sie die Thermostatventile während des Lüftens.
Sind Sie an weiteren Tipps und Informationen interessiert,
rufen Sie uns einfach an oder
senden Sie eine Nachricht an uns.
Wir von IGT stehen Ihnen zur Verfügung.
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